Gesunde Zähne dank gesunder Ernährung: So geht’s
Mundgesunde Ernährung kann das Risiko für Karies, Zahnfleischentzündung und Parodontitis senken.
Was wir essen trägt massgeblich zu unserer Mundgesundheit bei. Das heisst: Wer sich ungesund ernährt, kämpft eher mit Karies, Zahnfleischentzündung und Parodontitis, der Entzündung des Zahnhalteapparates. Der Effekt von ungesunder Ernährung zeigt sich hier schon in wenigen Wochen. Richtig ist aber auch der Umkehrschluss: Wer auf eine gesunde Ernährung umstellt, kann seine Mundgesundheit in relativ kurzer Zeit verbessern.
Doch was heisst es eigentlich, sich mundgesund zu ernähren? Zahnarzt und Ernährungsmediziner Christian Tennert und Professor Hendrik Meyer-Lückel von der Klinik für Zahnerhaltung, Präventiv- und Kinderzahnmedizin der Universität Bern gaben im Seminar «Prophylaxe von Karies und anderen oralen Erkrankungen durch Ernährung» Antworten.
Zucker fördert schädliche Bakterien
Karies entsteht durch Säuren, die Mineralien aus unseren Zähnen lösen. Hergestellt werden diese Säuren durch Bakterien in unserem Mund. Deren Lebensgrundlage ist Zucker. Je mehr Zucker wir zu uns nehmen, desto mehr solcher Bakterien bevölkern unsere Mundhöhle. Für die Bakterien kommt es nicht darauf an, ob der Zucker, konkreter die Mono- oder Disaccharide, aus natürlichen Quellen stammt oder industriell hergestellt oder beigefügt wurde. Das heisst: Auch natürliche Süssungsmittel wie Honig, Ahorn-, Agaven- oder Reissirup und Kokosblütenzucker bieten den Bakterien Nahrung. Eine Ernährungsumstellung kann den schädlichen Bakterien ihre Lebensgrundlage entziehen.
Viel weniger problematisch sind andere Zuckerarten wie Stärke (Polysaccharide) oder Ballaststoffe (Oligosaccharide). «Generell sind natürliche stärkehaltige Nahrungsmittel kaum kariogen», sagt der Zahnarzt Tennert. Anders sieht es in Kombination aus: Stärke und Zucker zusammen verursachen mehr Karies als Zucker allein.
Einen Spezialfall stellt wiederum Milchzucker dar, der in Milchprodukten auftritt. Diese enthalten viele Proteine und Kalzium, welche der Demineralisierung der Zähne entgegenwirken. Sie sind deshalb nicht kariesfördernd, solange kein Zucker zugesetzt ist.
Achtung bei säurehaltigen gesüssten Getränken
Ebenfalls problematisch ist Säure. Säuren demineralisieren die Zähne, es entstehen Erosionen. Zudem sinkt durch Säure der pH-Wert in der Mundhöhle. Bei einem tieferen pH-Wert verändert sich auch die Widerstandskraft der Zähne: Sowohl die oberste Schicht der Zähne, der Zahnschmelz, als auch die darunterliegende Substanz, das Dentin, demineralisieren bei saurem pH-Wert eher. Säurehaltige Getränke wie Cola, Sportgetränke oder Fruchtsäfte sind deshalb für die Zahngesundheit schädlich, sie erhöhen das Risiko für Karies und Erosionen.
Konkrete Ernährungstipps vom Experten
Eine mundgesunde Ernährung sieht laut Christian Tennert so aus:
- Meiden von Nahrungsmitteln und Getränken mit Zuckerzusatz
- Ballaststoffreich: Ballaststoffe führen unter anderem zu einer gesunden Darmflora.
- Möglichst unverarbeitete Nahrungsmittel essen, Fertigprodukte meiden. Dies erhöht die Ballaststoffzufuhr.
- Mikronährstoffreich: Also mit vielen Vitaminen, Mineralien und Spurenelementen
- Omega-3-reich (Leinsamen/Leinöl, Chiasamen, fetter Seefisch, Fischöl, Algenöl)
Um ein Gespür für die eigene Ernährung zu bekommen, können Ernährungs-Apps helfen. Es gibt zudem zahlreiche nützliche Apps, um Ernährungsprotokolle zu erstellen. Zuverlässige Apps sind laut Christian Tennert: Cronometer, Ernährung Pro, Codecheck und Snaq.
Bei einem Zahnunfall Ruhe bewahren. Schnell handeln lohnt sich
Werden Zahnunfälle richtig erkannt und behandelt, können auch schwer verletzte Zähne häufig erhalten werden. Andernfalls kann ein Zahnunfall im Kindesalter hohe Folgekosten verursachen – unter Umständen ein Leben lang. Es ist deshalb wichtig zu wissen, wie man sich nach einem Zahnunfall richtig verhält.
Was tun?
Zahnärztin oder Zahnarzt informieren
Melden Sie jeden Zahnunfall sofort Ihrem Zahnarzt, Ihrer Zahnärztin! Informieren Sie ihn telefonisch darüber, was, wann, wo und wie geschehen ist, wie alt das Unfallopfer ist und ob Weichteile verletzt wurden. Ihr Zahnarzt wird danach entscheiden, ob und wie dringend eine Behandlung erfolgen muss. Die Schweizerische Zahnärzte-Gesellschaft SSO empfiehlt selbst bei harmlos wirkenden Zahnunfällen einen Zahnarztbesuch. Denn Zahnunfälle bei Kindern können Folgeschäden verursachen, die nur versichert sind, wenn der Zahnunfall der Versicherung rechtzeitig gemeldet worden ist. Dies gilt auch, wenn der Zahnunfall einen Milchzahn betrifft: Unter den Milchzähnen befinden sich verletzliche Zahnkeime – so kann ein Milchzahnunfall selbst noch nicht durchgebrochene Zähne schädigen.
Zahn konservieren
Zahn locker oder verschoben: Belassen sie ihn in der Position.
Zahn abgebrochen: Das abgebrochene Zahnstück in Wasser aufbewahren.
Zahn ausgeschlagen: Den ausgeschlagenen Zahn in eine Zahnrettungsbox legen: Diese ist in Apotheken oder Zahnarztpraxen erhältlich. Falls nicht verfügbar, Zahn in kalte Milch oder in einem Plastiksack mit etwas Speichel legen oder in Frischhaltefolie einwickeln. Fassen Sie einen herausgeschlagenen Zahn nie an der Wurzel an und reinigen Sie ihn nicht.
Blutung stoppen
Bei starker Blutung auf Gaze oder Stofftaschentuch beissen und äusserlich Eis auflegen.
Unsere Praxis 071 722 46 46 oder Notfall-Zahnarzt 0844 144 002 konsultieren
Sofort Zahnarzt oder Zahnklinik aufsuchen – bei jedem Zahnunfall!
Unfallmeldung einreichen
Die meisten Zahnunfälle sind in der Grundversicherung eingeschlossen. Oft erkennt man das Ausmass eines Zahnunfalls erst nach Jahren wenn Spätfolgen behandelt werden müssen. Es lohnt sich, jeden Unfall bei der Krankenkasse zu melden, denn die Behebung solcher Zahnschäden kann teuer werden. Fehlt die Unfallmeldung, lehnen die Versicherungen später eine Kostenübernahme oft ab, da ihnen das ursächliche Ereignis nicht gemeldet wurde. Das entsprechende Formular füllt der Zahnarzt beim Praxisbesuch aus. Bewahren Sie eine Kopie des Dossiers bei sich auf. Damit können sie Schwierigkeiten vermeiden, wenn sie einmal die Krankenkasse wechseln. Läuft ein Unfall über das Krankenversicherungsgesetz, muss immer die Versicherung bezahlen, die während der Behandlung des Unfallschadens aktuell ist.
Spielend zum Putzerlebnis
Ums Zähneputzen reisst sich kein Kind. Doch Mundhygiene ist zwingend, spätestens, wenn der erste Milchzahn durchgestossen ist. Nicht nur, damit die Zähne gesund bleiben, sondern auch, damit die tägliche Zahnpflege möglichst früh selbstverständlich wird.
Eltern können Kleinkinder bereits in den ersten eigenen Putzversuchen bestärken und motivieren. Unsere Tipps, wie aus der lästigen Pflicht ein positives, unterhaltsames Erlebnis wird.
Richtiges Equipment wählen
Kinder werden viel eher bereit sein, ihre Zähne zu putzen, wenn sie mit bunten und kindgerechten Zahnbürsten und Zahnpasten ausgestattet sind. Wählen Sie Produkte in den Lieblingsfarben oder -charakteren Ihres Kindes.
Lustige Routine entwickeln
Gewöhnen Sie Ihrem Kind eine feste Routine an, um das Zähneputzen in den Alltag zu integrieren. Singen Sie gemeinsam lustige Lieder oder erfinden Sie eine eigene Zahnputzgeschichte. Die Geschichten – musikalisch oder bildlich vorgetragen – machen Spass und steigern die Motivation, um zur Zahnbürste zu greifen. Auch eine Sanduhr kann dabei helfen, die richtige Putzzeit auf spielerische Art einzuhalten.
Mitmachen und Vorbild sein
Kleinkinder wollen wie Mama oder Papa sein. Machen Sie sich das zu nutze. Putzen Sie daher Ihre eigenen Zähne gemeinsam mit Ihrem Kind. Zeigen Sie ihm die korrekte Zahnputztechnik vor und loben Sie seine Fortschritte. So wird das Zähneputzen zu einer gemeinsamen Aktivität, die Spass macht.
Belohnungen einführen
Belohnungssysteme können die Motivation steigern. Erstellen Sie beispielsweise eine Belohnungstafel, auf der Ihr Kind – jedes Mal, wenn es seine Zähne gründlich geputzt hat – Sterne oder Aufkleber sammeln kann. Bei einer bestimmten Anzahl an Sternen oder Aufklebern kann es sich eine kleine Belohnung aussuchen.
Apps nutzen
Es existieren zahlreiche Zahnputz-Apps, die speziell für Kinder entwickelt wurden. Die Apps verbessern spielerisch kognitive Fähigkeiten und schulen die Feinmotorik der Kinder. Dank der virtuellen Belohnungen wird das Zähneputzen zu einem kurzweiligen Erlebnis.
Mythen rund um Fluorid
Sind Fluoride giftig? Schaden sie meinem Kind? Und brauche ich für die korrekte Zahnreinigung wirklich eine Zahnpasta mit dem Inhaltsstoff? Wir klären auf über die gängigsten Mythen und Bedenken rund um den Einsatz von Fluorid in der Zahnreinigung.
Dank dem verbreiteten Einsatz von Fluoriden in der Zahnpflege konnte in der Schweiz über die letzten Jahrzehnte ein klarer Rückgang von Karies festgestellt werden. Nebst einer bewussten Ernährung und guter Mundhygiene ist es wissenschaftlich erwiesen, dass fluoridhaltige Produkte Karies vorbeugen können.
Um die Wirkung von Fluorid zu verstehen, muss zunächst einmal klar werden, wie Karies entsteht. Das bekannte «Loch im Zahn» bildet sich, wenn Bakterien auf den Zahnoberflächen haften und den klebrigen Belag bilden, der gemeinhin als Plaque bezeichnet wird. Die Plaque-Bakterien können den Zucker aus Speiseresten rasch in Säure umwandeln. Diese greift ihrerseits den Zahnschmelz an, bis dieser womöglich einbricht – und ein Loch entsteht.
Wird nun aber Fluorid auf die Zähne aufgetragen, tragen diese zu einem widerstandsfähigen Schmelz bei. Fluorid sorgt dafür, dass sich der Mineralverlust des Zahnschmelzes verlangsamt. Gleichzeitig wird die Wiedereinlagerung von Mineralien in bereits entkalkten Schmelz begünstigt. Sollte bereits Karies entstehen, kann diese dadurch gestoppt, ja sogar rückgängig gemacht werden.
Aber: Ist Fluorid nicht giftig?
Das stimmt so nicht. Viele verwechseln Fluorid mit dem giftigen Gas Fluor. Fluorid als Salz des Fluors ist hingegen ein Spurenelement, das natürlicherweise in verschiedenen Lebensmitteln und in unserem Körper, etwa in Knochen und Zähnen, vorkommt.
Ihre Wirkung zum Schutz der Zähne entfalten Fluoride am besten, wenn sie lokal angewendet werden – zum Beispiel mit einem beim Zahnarzt verabreichten Fluoridgel oder einer speziellen Kinderzahnpasta. So kann das Fluorid optimal wirken, ohne aber die Gefahr eine Überdosierung mit sich zu bringen.
Denn es stimmt, dass Fluorid ab einer gewissen Menge tatsächlich gefährlich sein kann. Aber: Um den bedenklichen Grenzwert zu erreichen, müssten täglich mehrere Tuben Zahnpasta gegessen werden. Erst dann ist es möglich, dass die Überdosis zu Übelkeit und Erbrechen führt.
Nehme ich nicht genug Fluorid über die Nahrung auf?
Allgemein wird Fluorid bei der Zahnreinigung nur in winzigen Mengen aufgenommen und erweist sich darum als völlig harmlos für die menschliche Gesundheit.
Viele fürchten, zu viel Fluorid aufzunehmen, und gehen davon aus, dass die Zufuhr von Fluorid bereits über die Nahrung oder das Trinkwasser gedeckt ist. Ein erwachsener Mensch nimmt täglich zwischen 0,4 und 0,5 Milligramm Fluorid zu sich – beispielsweise durch fluoridiertes Salz, Schwarztee oder Fisch. Der Richtwert, den die «Deutsche Gesellschaft für Ernährung» vorgibt, liegt demgegenüber bei 3,8 Milligramm für Männer und bei 3,1 Milligramm für Frauen.
Die Menge macht das Gift
In der Zahnpasta wird der Fluoridgehalt mit ppm (parts per million) angegeben. Ein ppm entspricht einem Milligramm Fluorid pro Liter. Der empfohlene Mindestgehalt an Fluorid in der Zahnpasta liegt vom ersten Milchzahn bis zum letzten bleibenden Zahn bei 500ppm, spätestens ab 6 Jahren kann auf eine Zahnpasta mit bis zu 1500ppm gewechselt werden. Wichtig: Nach dem Zahnbürsten ausspucken und mit wenig Wasser spülen.
Verbesserung der zahnmedizinischen Versorgung für armutsgefährdete Menschen in der Schweiz
- Ausgangslage und Problembeschreibung
Gemäss der aktuellen Erhebung des Bundesamts für Statistik (BFS) verzichten in der Schweiz 2,7 Prozent der Gesamtbevölkerung ab 16 Jahren aus finanziellen Gründen auf zahnmedizinische Untersuchungen oder Zahnbehandlungen. Die SSO hat das Pilotprojekt «Mundgesundheit für alle» im Kanton Fribourg ins Leben gerufen, um «armutsgefährdete Menschen» zu unterstützen und ihnen den Zugang zu zahnmedizinischen Leistungen zu erleichtern.
- Ziele und Strategien der SSO und der SKOS
Die SSO und die SKOS streben eine nachhaltige Verbesserung der zahnmedizinischen Versorgung armutsgefährdeter Menschen an. Die beiden Organisationen werden in ihren Bestrebungen unterstützt und gefördert durch die Vereinigung der Kantonszahnärztinnen und Kantonszahnärzte der Schweiz (VKZS):
- a) Die SSO und die SKOS setzen sich für einen niederschwelligen Zugang armutsgefährdeter Menschen zur zahnmedizinischen Versorgung ein. Sie unterstützen die Integration dieser Personen in die reguläre zahnmedizinische Versorgung.
- b) Die SSO mit ihren kantonalen Sektionen und die SKOS setzen sich bei kantonalen Gesundheits- und Sozialdepartementen sowie den kantonalen Konferenzen der Sozialhilfe und der Ergänzungsleistungen (EL) dafür ein, dass armutsgefährdeten Personen jene Hilfe zuteil wird, auf welche sie einen Anspruch haben.
- c) Grundlage für den Zugang zur zahnärztlichen Behandlung sind die Behandlungsempfehlungen des VKZS. Darin sind die Prinzipien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit, die Verwendung des UV-MV-IV-Tarifs und die Mitarbeit der Patientinnen und Patienten festgehalten.
- d) Es ist wichtig, dass armutsgefährdete Personen besser über ihre Rechte und die verfügbaren Unterstützungsangebote informiert werden. Dies kann u.a. durch die Bereitstellung von Informationsmaterialien in einfacher Sprache geschehen.
- e) Die SSO und die SKOS setzen sich für den Erhalt und die Stärkung der Schulzahnpflege (SZP) ein. Die SZP kann frühzeitig Zahnschäden verhindern und die Bedeutung der Mundhygienebei Kindern und Jugendlichen fördern. Dies hilft, langfristige gesundheitliche Probleme und Kosten zu reduzieren.
- f) Die SSO-Sektionen können Partnerschaften mit lokalen Beratungsorganisationen wie Caritas, der Winterhilfe, dem Roten Kreuz oder kirchlichen Einrichtungen eingehen, um die Betroffenen gezielt zu erreichen und zu unterstützen.
Die SSO und die SKOS werden diese Strategien in ihre Aktivitäten integrieren und regelmässig Treffen abhalten, um die Fortschritte zu überprüfen und Anpassungen vorzunehmen.
Bern, im Januar 2025
Kreisschreiben zur Schulzahnpflege in der Volksschule vom 8. Mai 2024
Das Gesundheitsdepartement und der Bildungsrat des Kantons St.Gallen erlassen als Kreisschreiben:
I. Einleitung
1. Die Schulzahnpflege hat in den letzten Jahrzehnten zu einer deutlich besseren Zahngesundheit bei Kindern und Jugendlichen beigetragen. Ein Verzicht darauf hat direkte Auswirkungen, wie der Kariesanstieg nach dem Covid-19-bedingten Aussetzen der Schulprophylaxe zeigte. Die Massnahmen gemäss Schulzahnpflegeverordnung vom 2. Februar 1982 (sGS 213.1; abgekürzt SZpV) sind deshalb mit Anpassungen im Bereich der Fluoridierung, der Erziehung der Mundhygiene sowie Präzisierungen der schulärztlichen Untersuchungen weiterzuführen
II. Fluoridlack-Applikation im Rahmen der Schulzahnuntersuchung
Ausgangslage
2. Ein zentrales Element der Zahngesundheit ist die Fluoridierung der Zähne von Kindern und Jugendlichen. Es ist wissenschaftlich bestätigt, dass durch eine regelmässige Fluorid-Lackapplikation (mind.1 bis idealerweise 2-mal jährlich) das Kariesrisiko bis zu 60% reduziert werden kann. Kariesaktive Kinder profitieren vom Effekt des Fluorid-Lacks am meisten. Zudem kann mit einer Fluorid-Lackapplikation eine effizientere und kostengünstigere Kariesprophylaxe betrieben werden als durch konventionelles Versiegeln. Am meisten profitieren Kindern bis zum 10. Lebensjahr.
Für die Anwendung der bewährten hochfluoridhaltigen Gels in den Schulen ist die Einwilligung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten notwendig. Die Umsetzung im Schulalltag bedeutet einen administrativen und organisatorischen Mehraufwand.
Massnahme
3. Die Fluoridierung findet im Rahmen der Schulzahnuntersuchungen durch die Schulzahnärztin bzw. den Schulzahnarzt bei den Schülerinnen und Schülern der 1. bis 3. Klasse Primarschule statt. Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten müssen der Fluoridierung zustimmen. Das Einholen der schriftlichen Zustimmung erfolgt über den Schulträger. Zu fluoridieren sind die bleibenden Backen- sowie die Milchbackenzähne.
Finanzierung
4. Die Kosten der Fluoridierung durch die Schulzahnärztin bzw. den Schulzahnarzt werden vom Schulträger getragen (Dentotar Ziffer 4.1080).
III. Zahnprophylaxe
Im 1. Zyklus (1. Klasse Kindergarten bis 2. Klasse Primarschule)
5. Um eine gute Zahngesundheit für die bleibenden Zähne zu schaffen, soll mit den Schülerinnen und Schülern im 1. Zyklus die korrekte Zahnputztechnik unter Aufsicht eingeübt werden. Es empfiehlt sich ein institutionalisiertes, «ritualisiertes» Zähneputzen durchzuführen. Den Schülerinnen und Schülern wird zudem nach den Zwischenmalzeiten das Zähneputzen ermöglicht. Ziel ist es, dass jedes Kind einmal wöchentlich unter Aufsicht in der Schule die Zähne putzt.
Im 2. und 3. Zyklus (3. Klasse Primarschule bis 3. Klasse Oberstufe)
6. Ab der 3. Klasse Primarschule bis zum Ende der Oberstufe findet das Zähneputzen während der Schulzeit auf freiwilliger Basis statt. Den Schülerinnen und Schülern wird in der Schule die Gelegenheit zum Zähneputzen während der Unterrichtszeit geboten.
IV. Präzisierung zur schulzahnärztlichen Untersuchung
7. Die schulzahnärztlichen Untersuchungen nach Art. 19 und 20 SZpV müssen folgende Kriterien erfüllen:
a) Die Untersuchungen finden in den Räumlichkeiten der Schulzahnärztin bzw. dem Schulzahnarzt oder unter vergleichbaren räumlichen Bedingungen statt.
b) Die Hygienerichtlinien aus den Qualitätsleitlinien «Praxishygiene» der Schweizerischen Zahnärztegesellschaft (SSO) werden eingehalten.
c) Pro Schülerin bzw. Schüler werden untersucht und dokumentiert: Karieskontrolle, Mundhygienestatus, Stand des Zahnwechsels, kieferorthopädische Kurzbeurteilung; die Dokumentation muss ausreichen, um einen Kostenvoranschlag zu erstellen.
d) Die Erziehungsberechtigen werden über den Befund und empfohlene Massnahmen informiert.
V. Schlussbestimmungen
8. Das Kreisschreiben des Bildungsrates und des Gesundheitsrats des Kantons St.Gallen vom 1. August 2006 zur Zahngesundheit in der Schule wird aufgehoben.
9. Dieses Kreisschreiben tritt am 1. August 2024 in Vollzug.
Regierungsrat Bruno Damann
Präsident des Bildungsrates Stefan Kölliker